ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)
Update: ACTA soll noch 2010 verabschiedet werden
Nach der neunten Verhandlungsrunde Ende Juni in Luzern legt sich wieder der Schleier des Schweigens über den Stand der Verhandlungen, ein neuer, aktueller Entwurf wurde leider nicht veröffentlicht. Nach außen dringen konnte jedoch, dass ACTA trotz einiger bisher unklarer Punkte noch dieses Jahr unterzeichnet werden soll. Die zehnte Verhandlungsrunde wird in Washington, USA stattfinden.
Indes wächst die Kritik an ACTA weiter. Obwohl vor den Verhandlungen einige NGOs wie zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen und verschiedene Gegnergruppen angehört wurden, ist keine Änderung des Verhandlungsverfahrens oder der Inhalte in Sicht. Die Piratenpartei konnte Vertretern eine Liste mit über 4400 Unterschrieften für den sofortigen Stopp der Verhandlungen überreichen. Leider scheit die Kritik nicht zur Einsicht der Regierungsvertreter zu führen, sondern zum Bestreben, ACTA möglichst schnell zu unterzeichenen.
Erstmals wurde nun auch eingeräumt, dass einige Länder ihre Gesetze ändern müssten, um mit den Bestimmungen übereinzustimmen. Die EU lehnt es jedoch weiterhin ab, entsprechende Änderungen in die Wege zu leiten.
Der weitere Verlauf bleibt also nach wie vor unklar und es ist vor allem abzuwarten, ob die EU und andere Unterzeichner letztlich ihr Wort halten und damit die Freiheit des einzelnen Bürgers im Internet zumindest vor größerem Schaden bewahren können. Die globalen Auswirkungen werden trotz einiger Widerstreiter enorm sein. Es ist nun an jedem, der eine funktionierende, öffentliche Demokratie und die dazu notwendige Freiheit, auch in neuen Medien wie dem Internet, als die Grundlage unserer Gesellschaft sieht, sich gegen diese Form der Regulierung zu wehren. Die Verhandlungen bleiben völlig intransparent und die Inhalte nicht akzeptabel!
Quellen: heise.de, Spiegel-online, Piratenwiki
Welche Veränderungen bringt die Veröffentlichung mit sich?
Am 21. April 2010 wurde ein aktueller Entwurf des ACTA-Textes aufgrund des großen öffentlichen Drucks und nachdem eine Version mit Stand Januar im Internet aufgetaucht war, veröffentlicht. Dieser war jedoch eine Enttäuschung für alle Interessierten und Alarmierten: erstens enthält der Text kaum Veränderungen gegenüber der bereits bekannten Version, zweitens sind im Entwurf die meisten Punkte noch als mögliche Optionen eingestuft, es lässt sich also weiterhin wenig Konkretes über diesen Vertrag sagen. Auch die Äußerungen unserer Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger, es seien keine Netzsperren vorgesehen, sind so wenig aussagekräftig, da die Möglichkeit im ACTA-Abkommen weiterhin bestehen bleibt. Wenn sie auch (noch?) nicht zwingend sind.
Weiterhin ist der Text gerade aus Sicht zahlreicher Bürgerrechtler und Datenschützer ein Schlag ins Gesicht. Viele Dinge, gegen die jahrelang gekämpft wurden, sollen quasi über die Hintertür etabliert werden. So istzum Beispiel vorgesehen, dass der Provider für die unrechtmäßige Nutzung von Daten durch den User haftbargemacht werden kann. Dies zwingt den Provider, sämlichen Datenverkehr seines Kunden zu überwachen, um sich selbst vor Haftungsfällen zu schützen.
Auch der Kritikpunkt, die öffentliche demokratische Debatte durch die Geheimhaltung bewusst zu verhindern, bleibt weiterhin bestehen. Erst wurde ACTA über zwei Jahre unter absolutem Öffentlichkeitsausschluss verhandelt, dann wird ein Text präsentiert, bei dem alles kann und nichts muss. Wir wissen also leider immer noch nicht, was mit ACTA auf uns zukommt. Und bereits im Juni soll eine der letzten Verhandlungsrunden in Genf stattfinden.
Zusammendfassend lässt sich sagen, dass die Veröffentlichung keine große Erleichterung ausgelöst hat. Die öffentliche Diskussion kann weiterhin nicht stattfinden und die bereits unten genannten Kritikpunkte bleiben weiterhin bestehen.
Was?
Ziel ist es einen generellen Rahmen zur besseren Durchsetzung der Rechte an immaterielen Gütern zu schaffen. Dazu gehören die Bereiche Copyright, Markenzeichen, Patente, Herkunftsangaben, Designmuster, spezielle Formgestaltungen etc pp.
Der Vertrag soll als “Lockmittel” für Staaten mit wenig Datenschutzbestimmungen fungieren. Hier sind vor allem Staaten wie China, Indien und Brasilien gemeint.
Wer?
Beteiligt sind Delegationen aus 38 Staaten, unter anderem USA, Kanada, EU, Schweiz, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinten Arabischen Emirate. Des Weiteren unzählige Lobbyisten aus den Bereichen Medien- und Pharmaindustrie sowie andere “betroffener” Gebiete . Die Verhandlungen finden seit 2007 unter strengem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sogar die betroffenen Ausschüsse der EU bekamen nur die Teile des Vertrags zu sehen, die sie bearbeiten sollten. Somit wurde bisher eine öffentliche und demokratische Diskussion verhindert. Es besteht jedoch Hoffnung, dass das Dokument bald veröffentlicht wird. Nachdem die Bürgerrechtsorganisation La Quatrature du Net den Text in der Fassung vom Januar 2010 veröffentlicht hat, kündigte der Delegationsleiter der Schweiz an, das Papier noch diese Woche vollständig zu veröffentlichen. Dem EU-Parlament wurden mehrere Anträge an ihren Delegationsleiter Luc Devigne dieser Art bisher verweigert.
Wie?
Laut oben genanntem Dokument sollen Internetanbieter und Suchmaschinenbetreiber haftbar gemacht werden, wenn deren Nutzer illegale Inhalte downloaden. Sie können sich jedoch Haftbarkeitsprivilegien erwerben, indem sie ihre Benutzer nach dem Three-Strikes-Prinzip den Zugang zum Internet beziehungsweise der Suchmaschine sperren. Dies bedeutet einerseits einen Ausschluss des Einzelnen und damit quasi eine weltweite Zensur, zum anderen muss für dieses Verfahren der komplette Datenverkehr des Kunden lückenlos überwacht werden.
Auch das Vorgehen des Zolls bei Verletzungen des Agreements sowie die Bestrafung bei selbigen sollen einheitlich festgelegt werden.
Strafbar sollen auch Anstiftung und Beihilfe zum Verstoß sein.
Allerding hat der schweizer Delegationsleiter Jürg Herren dies entschieden zurückgewiesen. Es bleibt also abzuwarten, was sich seit Januar am Vertragsinhalt geändert hat.
Kritikpunkte
- Die demokratische Disskusion wurde bisher durch die Geheimhaltung verhindert.
- Es werden Regelungen aus den USA übernommen, jedoch ohne deren dortige Grundlage der Checks and Balances.
- Die Regelungen behindern Kreativität und Innovation. Dies ist vor allem für den Standort EU schädlich, da hier die digitale Revolution, verglichen zum Beispiel mit den USA, hinterherhinkt.
- Es sollen Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Internets weltweit etabliert werden. Dies bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre.
- Die Regelung betrifft auch nicht profitorientierte Organisationen wie NGOs (Non Governmental Organisations). Allerdings wurde dies vom schweizer Vertreter dementiert.
- Die derzeitigen Entwürfe verschärfen die derzeitigen Regelungen und Verbote, ohne die Rechte der Betroffenen zu stärken.
- Der Vertrag basiert fast ausschließlich auf Forderungen von Lobbyisten, da diese maßgeblich beteiligt waren.
- ACTA gefährdet das Weiterbestehen freier Software.
- Trivialpatente werden gefördert, da nur mit den notwendigen Rechten mit immateriellen Gütern gearbeitet werden kann. Dieser und der vorhergehende Punkt stehen den Forderungen der Piratenpartei im Landeswahlprogramm direkt gegenüber. Wir fordern beispielsweise die Benutzung freier Software auch in Behörden.
- Gleichzeitig macht ACTA die Verwendung von Generika extrem schwierig bis unmöglich. Dies könnte vor allem in der 3. Welt weitreichende Folgen haben.
Die weitere Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten. Über ACTA soll im Herbst dieses Jahres entschieden werden.
Die nächste Verhandlungsrunde findet Anfang Juni in Genf satt. Zu beobachten bleibt das Verhalten der Teilnehmer gegenüber der Öffentlichkeit und die Frage, ob das ACTA-Papier nun regelmäßig mit dem neuesten Stand und damit hoffentlich mit mehr Aussagekraft veröffentlicht wird.
Quellen: heise.de, zeit.de, Wikipedia, Piratenwiki, Piratenpartei Schweiz und andere



